Bestattung

Auf der Gemeindeverwaltung Meikirch können Sie das Merkblatt 'Ein Todesfall - was tun?' beziehen. Es informiert Sie über alle wichtigen Details.

Für alle, die sich per Internet informieren wollen, ist dieses Merkblatt nachstehend aufgelistet.
Trauerengel (Foto: Sekretariat Meikirch)

Kontakt

1. Gemeindeverwaltung Meikirch
031 828 28 20 oder


2. Zivilstandsamt der Gemeinde Meikirch:
Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern Tel. 031 635 42 00

3. Evangelisches Pfarramt: 031 829 03 09 oder 031 822 19 18. Der Telefonbeantworter gibt Auskunft, falls die Pfarrpersonen nicht sofort erreicht werden können.

4. Römisch-katholisches Pfarramt:
Tel. 031 301 27 65

5. Bestattungsdienst Ihrer Wahl

Bestattungsdienste

Die Bestattungsdienste helfen Ihnen, die Bestattung zu organisieren. Sie beraten Sie über
Aufbahrung,Bestattungsvarianten(Erdgrab/Urnengrab/Gemeinschaftsgrab,Urnennischengrab) und führen Aufträge aus wie,Ueberführung der Verstorbenen, Formulieren, Drucken und Versenden von Todesanzeigen, Blumenschmuck und Formalitäten.
Neben zahlreichen Adressen im Telefonbuch finden Sie hier einige Institute, die auf dem Merkblatt aufgeführt sind.


AAA Bestattungen Schrag GmbH
Sägebachweg 1
3052 Zollikofen
Tel. 031 911 02 20


aurora-Bestattungen
Bernstrasse 10, 3045 Meikirch
Tel. 031 822 08 27
oder
Spitalackerstrasse 53
3013 Bern
Tel. 031 332 44 44


Bestattungsdienst Familie Reese GmbH
Bernstrasse 101,
3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 869 61 61


Egli Bestattungen AG
Breitenrainplatz 42
3014 Bern
Tel. 031 333 88 00

Kosten

Die Bestattungsdienste stellen Ihnen eine eigene Rechnung aus.

Wenn Sie Mitglied einer unserer Landeskirchen sind, ist die Bestattung und Trauerfeier in unserer Kirchgemeinde unentgeltlich. Zusätzlicher von Ihnen gewünschter Blumenschmuck oder Solisten für die Trauerfeier gehen zulasten der Trauerfamilie.
Falls Sie aus der Landeskirche ausgetreten sind und trotzdem eine kirchliche Bestattung wünschen,können Sie die Tarife im umherstehenden Link einsehen.

Bestattungsmöglichkeiten

Erdgrab
Urnengrab
Urnenbeisetzung in Urnennischengrab
Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin von Meikirch hat Anspruch auf ein Reihen- oder Urnengrab auf dem Friedhof Meikirch. Auch ein Gemeinschaftsgrab steht zur Verfügung. Ueber Familien- oder Doppelgräber gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung Auskunft.
Die Kosten für die verschiedenen Gräber sind in der Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde geregelt, welche Sie mit dem untenstehenden Link einsehen können.

» https://www.meikirch.ch/_doc/3971429

» Bestattungen von Nichtkirchenmitgliedern

Trauerfeiern

Möglichkeiten

Oeffentliche Abschiedsfeier
Urnenbeisetzung oder Beerdigung jeweils 13.30 Uhr auf dem Friedhof, anschliessend Trauerfeier in der Kirche.

Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis jeweils um 11 Uhr. Keine öffentliche Trauerfeier in der Kirche.